Alle Aussenplätze ab Mittwoch geöffnet!
13. April 2021 - 15:25 UhrAb dem 06.04.21 0:00 Uhr gilt die „Corona-Notbremse“, nachzulesen auf der FAQ Seite des Landes Baden-Württemberg
Zum Überblick Punkte, die für unsere Anlage gelten:
- Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Ab dem 29. März dürfen maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten individualsportlich aktiv sein. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen weiterhin nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.“
Die oben genannten Regeln gelten auf der gesamten Aussenanlage.