Kontakt

Karlsruher Eislauf- und Tennisverein e.V.

Kriegsstraße 300
76185 Karlsruhe

Geschäftsstelle:

Tel. +49 (0) 721 552089

Fax +49 (0) 721 593297

Öffnungszeiten:

Montags 10 - 12 Uhr
Dienstags 15-18 Uhr
Donnerstags 9 - 12 Uhr

Clubhaus:

Tel. +49 (0) 721 591080

Platz- und Spielordnung

Die Platz- und Spielordnung soll dazu beitragen, den Spielbetrieb geordnet zu regeln damit Nachteile und Missverständnisse vermieden werden.

1. Allgemeines

  • Auf der gesamten Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme und sportliche Fairness das oberste Gebot.
  • Die Anlage und die Ausstattung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, damit sich alle Mitglieder und Gäste nachhaltig beim KETV wohl fühlen.
  • Das Betreten der Tennisanlage ist nur Mitgliedern, Angehörigen, Freunden, Gästen und Abonnenten (Tennishalle) gestattet und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Gästen der Gastronomie ist das Betreten der Anlage während den Öffnungszeiten erlaubt.
  • Hunde dürfen nur ausnahmsweise mitgebracht werden und müssen in jedem Fall an der Leine geführt werden.
  • Das Betreten der Umkleideräume und des Clubhauses sind mit Sandplatzschuhe untersagt.
  • Tennistaschen und Tennisschuhe dürfen nicht auf den Tischen und auch sonst nicht behindernd oder gefährdend abgestellt werden, sondern in der dafür vorgesehenen Taschenbox.
  • Eltern haften auf der gesamten Tennisanlage, in der Tennishalle und im gesamten Clubhausbereich für ihre Kinder.

2. Spielberechtigung

  • Spielberechtigt auf den Freiplätzen sind alle ordentlichen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag und Spielkarte bezahlt haben.
  • Ein passives Mitglied darf nur max. 5 x pro Saison gegen Gebühr von 7,50 € auf der Anlage spielen. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird rückwirkend automatisch der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder fällig (der bereits bezahlte Beitrag für „Passive Mitglieder“ wird angerechnet).
  • Es darf nur in angemessener Tenniskleidung gespielt werden. Es ist nicht erlaubt, mit unbedecktem Oberkörper zu spielen.
  • Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Sandplätze (keine Stollen/Rippenprofile) betreten werden.

3. Platzbelegung Freiplätze

  • Jedes Mitglied hat nur dann das Recht auf der Anlage zu spielen, wenn über unser Terminal der Platz reserviert wurde.
  • Wird auf unseren Freiplätzen gespielt ohne dass vorher, siehe 3.1, eine Platzreservierung durchgeführt wurde, kann eine sofortige Ablösung erfolgen. 
  • Grundsätzlich sind vorrangig freie Plätze zu belegen. Das heißt, eine Ablösung darf nur erfolgen, wenn kein anderer Platz frei ist. Auf den Plätzen 4 bis 10 sollen Jugendliche bis 16 Jahren ab 17 Uhr nur mit einem Erwachsenen spielen, Jugendlichen ab 16 Jahren sind gleichberechtigt.
  • Auf den Plätzen 1 bis 3 genießen Jugendliche montags bis freitags (außer an Feiertagen) bis 18 Uhr absolutes Nutzungsvorrecht. Nach 18 Uhr und an Sonn- und Feiertagen können Jugendliche die Plätze 1 bis 3 gleichberechtigt mit Erwachsenen belegen.
  • Findet auf allen Plätzen 1 bis 3 ein Jugendturnier statt, so können die übrigen Jugendlichen die Plätze 8, 9 und 10 gleichberechtigt mit Erwachsenen belegen.
  • Der Vorstand behält sich vor, in Ausnahmefällen bestimmte Plätze zu reservieren.
  • Die Spieldauer beträgt 60 Minuten. Inbegriffen in dieser Zeit sind das Wässern des Platzes (wenn notwendig) vor dem Spiel und das anschließende Abziehen und Kehren der Linien des Platzes nach dem Spiel.

3.1 Mannschaftstraining

  • Bis zum Abschluss der Medenrunden sind für das Mannschaftstraining zu bestimmten Zeiten Trainingsplätze vom Sportwart reserviert und werden am Terminal angezeigt.
  • Während der für sie reservierten Trainingszeiten dürfen Mannschaftsspieler keine anderen Plätze vorbelegen. Werden die reservierten Mannschafts-Trainingsplätze nicht pünktlich in Anspruch genommen, so können sie im allgemeinen Spielbetrieb belegt werden.

3.2 Turniere/Medenspiele

  • Turnier- /Medenspiele sind gegenüber dem allgemeinen Spielbetrieb (auch dem Mannschaftstraining) vorrangig. Reservierung über den Sportwart am Terminal ersichtlich.
    Turniertag und Turnierbeginn werden frühzeitig durch Aushang bzw. Bekanntgabe auf der Homepage des KETV bekannt gemacht. Mannschaftsführer bzw. Turnierleitung sind gehalten, für den Turnierbetrieb nicht mehr benötigte Plätze sofort für den allgemeinen Spielbetrieb freizugeben.

3.3 Trainerstunden

  • Dem Trainerbetrieb sind Plätze gemäß Reservierung vorbehalten und im Terminal einzusehen. Nicht benötigte Plätze sind vom Trainerteam freizugeben. Außerhalb der Hallensaison stehen bei schlechter Witterung die Hallenplätze nur für diesen Trainerbetrieb zur Verfügung. Weitere Ausnahmen können durch den Sportwart oder den Vorstand genehmigt werden. Eine gewerbliche Nutzung der Platzanlage ist generell untersagt. Trainerstunden gegen Entgelt dürfen ausdrücklich nur von Personen gegeben werden, die vom Vorstand hierfür autorisiert sind.

4. Gastspielregelung

  • Gäste sind spielberechtigt, wenn sie von einem aktiven Mitglied eingeladen sind und zusammen auf einem Platz spielen.
  • Der Gast muss vor Spielbeginn durch das Mitglied als 2. Spieler über unser Terminal eingetragen werden.
  • Die Gastgebühr beträgt pro Tag 10,- EUR für Erwachsenen, 7,50 EUR für Schüler und Studenten, die Bezahlung erfolgt über Bankabbuchung oder über PayPal.
  • Ein Gast kann maximal 5-mal pro Saison auf der Anlage zu Gastkonditionen spielen. Die Mitglieder sind angehalten, diese Regelung einzuhalten.
  • Neu“ Nichtmitglieder dürfen Montag – Freitag auf den Plätzen 1 – 3 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr gegen Gebühr von 10 Euro/p.P. spielen, die Bezahlung erfolgt bei Buchung über Bankeinzug oder PayPal.
  • Ausnahmen werden nur durch den Vorstand genehmigt.

5. Hallenordnung

Diese Hallenordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Spieler und dem Verein durch die Buchung zustande kommt. Bitte beachten Sie diese Regel um Missverständnissen vorzubeugen.

Die Benutzung der Hallenplätze ist nur nach vorheriger Buchung über das Onlinesystem gestattet, „ neu“ ist die Möglichkeit der Buchung vor Ort am Terminal. Personen die ohne eine Registrierung spielen, müssen mit einer Anzeige rechnen.

Der Hallenboden darf nur mit sauberen für den Boden geeigneten Tennisschuhen mit Profilsohlen oder Glattsohlen bespielt werden. Bitte wechseln Sie ihre Schuhe in den Umkleidekabinen oder dem Vorraum. Keinesfalls sollte mit angezogenen Hallenschuhen vom Parkplatz durch den Außenbereich in die Halle gegangen werden. Bitte betreten Sie den Spielbereich nur mit sauberen Hallenschuhen!

  • Begleitpersonen können die Halle mit sauberen Schuhen betreten. Sie müssen sich allerdings auf den dafür vorgesehenen Bänken am Spielfeldrand aufhalten.
  • Offene Getränke und Speisen dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden, bei einem Schaden, mit einer Reinigungspauschale von mindestens 150,- EUR geahndet.
  • Bitte lassen Sie keine leeren Flaschen oder Müll auf den Plätzen zurück. Ein Mülleimer befindet sich in jeder Halle.
  • Rauchen ist in der Tennishalle und in den anderen Räumen generell verboten.
  • Bestehende Abonnements haben für die Buchung der folgenden Saison Vorrang, es sei denn, der KETV benötigt die Plätze für den vereinseigenen Spielbetrieb.
  • Sollten die Hallenplätze für eine Veranstaltung/Verbandsspiele/Training benötigt werden, erhält der Mieter rechtzeitig Nachricht. Die ausfallenden Stunden können verlegt oder rückvergütet werden.

 

Padel

 Platz – und Spielordnung 

Wir bitten alle Mitglieder, sich jederzeit sportlich und rücksichtsvoll zu verhalten. Jedem aktiven Padel Mitglied steht während der Saison das Recht zur Buchung des Padel Courts zu, sobald der Jahresbeitrag und die Padelflat in vollem Umfang entrichtet ist. Beginn und Ende der Saison werden vom Vorstand festgelegt und bekannt gemacht. 

1. Platzbelegung 

Die Reservierung eines Platzes erfolgt online über unsere Homepage www.ketv.de. Die Anleitung für die Buchung befindet sich direkt unter dem Reiter „Platzbuchung“. Es sind immer die Vor- und Zunamen der Spieler*innen einzutragen. Für das Training der angemeldeten Mannschaften und das Jugendtraining wird der Court reserviert. Für diese Zeiten kann online keine Buchung vorgenommen werden. Das Gleiche gilt, wenn offizielle Spiele oder KETV- interne Turniere oder Workshops stattfinden. 

2. Spielen 

Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten, einschließlich der Zeit für das Vorbereiten (Pflegen) des Courts. Die Reservierung erfolgt stundenweise über das online Buchungssystem, das für alle Spieler*innen verbindlich ist. Üblicherweise spielt man Padel im Doppel. Mitglieder mit einer Flatrate können – nach Anmeldung – über das Buchungssystem den Court reservieren. Die Flatrate gilt für ihren Anteil der Courtmiete. Alle Spieler*innen müssen ihren Courtanteil bezahlen. (€4,50 bzw. € 6.- pro Stunde/ Spieler*in) Diese bitte mit Namen und Courtbuchungszeit in die vorbereiteten Umschläge und dann in den Briefkasten an der Halle werfen. Externe Spieler*innen buchen und bezahlen über das Buchungssystem. Bei der Buchung wird ein Zugangscode übermittelt. Diesen vierstelligen Code bitte in das Terminal unter dem Infoboard eingeben und mit # bestätigen. An der rechten Tür des Courts summt nun der Türöffner und man kann die Tür nach außen ziehen. Die linke Türe lässt sich dann von Innen öffnen. Sollten Sie Leihschläger dazu gebucht haben liegt der Schlüssel für die Schlägerbox über dem Netz. Befreien Sie vor dem Spielen den Platz von Blättern und anderen Verschmutzungen mit dem dafür bereitgestellten Spezialbesen. Nach dem Spielen Schläger zurückstellen, Schlüssel über das Netz legen, Besen in den Court stellen und Court schließen. Flutlicht geht über einen Lichtsensor automatisch an und nach einer Stunde wieder aus. Durch eine erneute Eingabe des Codes am Terminal schalten Sie das Licht wieder an, falls sie mehr als eine Stunde gebucht haben. 

3. Platzpflege                                                                                          

Den Anordnungen des Platzwartes oder eines Vorstandmitglieds ist im Interesse der Erhaltung der Padelanlage unbedingt Folge zu leisten. Auf dem Court darf nur dann gespielt werden, wenn dieser vom Vorstand nicht gesperrt ist. Das Spielen ist für alle mit solchen Padel – bzw. Tennisschuhen gestattet, die eine Beschädigung der Plätze ausschließen, ( Sandplatzschuhe). Nach dem Spielen ist der Court sowie die Padellounge in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. 

4. Allgemeiner Spielbetrieb                                                                             

 Die Reservierung von Plätzen für Sonderveranstaltungen, wie z. B. Verbandsspiele, Freundschaftsspiele oder Turniere, wird in Absprache mit dem Vorstand rechtzeitig vor dem Spieltermin durch Eintrag in das Buchungsprogramm bekanntgegeben. 

5. Platzanlage 

Jedes aktive Mitglied ist angehalten auf Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage und in den Clubräumen zu achten. Die Clubräume sind grundsätzlich nicht mit Tennisschuhen zu begehen. Abfälle, Asche und Zigarettenreste sind in die aufgestellten Abfallbehälter oder direkt in die Mülltonnen zu entsorgen. Leere Flaschen sind wieder mitzunehmen. 

Schlussbestimmungen

  • Der KETV haftet gegenüber seinen Mitgliedern nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Für andere Schäden (Sachschäden, Unfälle, Diebstahl etc.) haftet der Verein nicht. Fälle von Diebstahl sind jedoch dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
  • Alle Mitglieder haben auf die Einhaltung dieser Ordnung zu beachten. Vorstandsmitglieder sind gegenüber allen Mitgliedern und Besuchern der Anlage weisungsberechtigt. Wenn es geboten erscheint, können die Vorstandsmitglieder ein sofortiges Platzverbot aussprechen (Ausüben des Hausrechts).
  • Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder, Gäste und Besucher verbindlich und wird mit Vereinseintritt oder mit dem Betreten des Clubgeländes anerkannt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Platz- und Spielordnung sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen.

Karlsruhe, Juli 2022

Der Vorstand